JP-Networks AGB

Zum Bezug von Dienstleistungen und Waren von JP-Networks, Inhaber John Pierre Haase, Brockeswalder Chaussee 19, 27474 Cuxhaven, im nachfolgenden JP-Networks genannt.

§ 1 Geltungsbereich

JP-Networks erbringt seine Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie bilden die Basis jedes Vertrages und gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.

JP-Networks ist berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen und den Dienst ganz oder teilweise einzustellen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich über eine durch Electronic Mail verbreitete Mitteilung und durch die Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von JP-Networks (https://www.jp-networks.de).

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen oder einzelner Verträge sind nur wirksam, wenn JP-Networks sie schriftlich bestätigt hat oder diese im jeweiligen Vertrag ausdrücklich benannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Soweit eine Domainregistrierung Bestandteil eines Vertrages ist, gelten zusätzlich die Vergabebestimmungen der jeweils beteiligten Organisation, die für die Vergabe der betroffenen Top-Level-Domain zuständig ist. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen auch die DENIC-Registrierungsrichtlinien.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit der Gegenzeichnung durch die Geschäftsleitung von JP-Networks oder mit deren erster Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.

Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich Änderungen der Daten unverzüglich der Geschäftsleitung von JP-Networks mitzuteilen.

JP-Networks kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

JP-Networks ist in der Annahme des Vertrages grundsätzlich frei.

§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit dem im Vertrag genannten Datum. Bei Verträgen ohne vereinbarte Laufzeit gilt eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn nicht 90 Tage vor Ablauf schriftlich per Einschreiben gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

JP-Networks ist berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seine bei Vertragsschluss angegebene Adresse ändert und er JP-Networks nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert seine neue Anschrift mitteilt. Als Anschrift gilt nicht die Mitteilung eines Postfaches oder “postlagernd”.

§ 4 Leistungsumfang

JP-Networks ermöglicht dem Kunden, seine Informationen, welche aus diversen digitalen Daten bestehen können, mit Hilfe der modernen Informationstechnologien zu verarbeiten bzw. zu verbreiten, sofern es die Kommunikations-Infrastruktur von JP-Networks oder des Kunden zulässt. Das beinhaltet die Erstellung von Dokumenten und anderen Materialen, die für eine Verbreitung mit diesen Technologien notwendig sind und die Bereitstellung von Serverkapazitäten zur Ablage oder Verarbeitung dieser Informationen.

Soweit JP-Networks entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist eingestellt oder gebührenpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Ersetzungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 5 Nutzung der Infrastruktur

Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder Zweck seiner Kommunikation nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Kommunikation keine gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen oder zu verbreiten, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/ oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben.

Der Kunde darf keine Daten verbreiten oder auf einem Datenträger von JP-Networks speichern, die nach Ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Massenmails/ Spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb der Technik von JP-Networks zu gefährden.

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro). Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes durch JP-Networks ist dadurch nicht ausgeschlossen.

JP-Networks ist berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden gegen die genannten Verbote die Aufnahme von Daten zu verweigern, die Daten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen, Zugänge sofort zu sperren und/ oder den Vertrag fristlos zu kündigen. JP-Networks übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht.

Verstößt der Kunde durch die Verbreitung von Daten, durch die von ihm reservierten und/oder genutzten Domains oder in seiner Kommunikation gegen die genannten Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber JP-Networks auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Der Kunde stellt JP-Networks im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

JP-Networks ermöglicht den Datenverkehr über das Internet. JP-Networks übernimmt keine Gewähr für die Weiterleitung der Daten an den Empfänger, ebenso wenig für die richtige Wiedergabe der Daten des Kunden, es sei denn, JP-Networks kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet JP-Networks nur bei Vorsatz.

Sofern das Datentransfervolumen (Traffic) oder das Datenspeichervolumen die für den jeweiligen Monat tariflich vorgesehene Höchstmenge übersteigt, kann JP-Networks vom Kunden für die überschrittenen Volumina ein angemessenes Entgelt dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt verlangen.

§ 6 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet JP-Networks innerhalb von 14 Tagen über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren.

Der Kunde darf die Zugriffsmöglichkeiten auf die JP-Networks -Dienste nicht missbräuchlich nutzen oder damit rechtswidrige Handlungen unternehmen.

Der Kunde hat JP-Networks erkennbare Mängel oder Schäden sofort anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

Der Kunde ist verpflichtet die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarife, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Inhalte und die rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Daten. Dem Kunden obliegt es, JP-Networks von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrages erwachsen. JP-Networks ist nicht verpflichtet Aufträge und eingereichte Materialien daraufhin zu prüfen, ob sie Rechte Dritter beeinträchtigen.

Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüberhinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt JP-Networks von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

Der Kunde hält JP-Networks von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und das Urheberrecht frei, die durch in seinem Auftrag veröffentlichte Daten erwachsen.

Mit dem Auftrag zur Veröffentlichung von Daten verpflichtet sich der Kunde, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen JP-Networks -Tarifes.

§ 7 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

JP-Networks stellt dem Kunden die im Grundvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Preise Festpreise.

Die Rechnungsbeträge müssen vom Kunden per Banküberweisung, Lastschriftverfahren, Pay-Pal oder Pay-Pal Überweisung beglichen werden.

Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag, spätestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

Unsere Rechnungen enthalten immer Umsatzsteuer, da der Ort der Lieferung bzw. der Leistung in Deutschland liegt und somit unsere Leistung im Inland steuerpflichtig ist.

Sämtliche über JP-Networks bezogene Leistungen, Dienstleistungen und Rechte stehen unter Eigentumsvorbehalt. (Kontokorrentvorbehalt)

Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von JP-Networks mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

JP-Networks kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, die Bereitstellung der Leistungen zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als einem Monate erstreckt. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt JP-Networks vorbehalten.

§ 8 Gewährleistung, Verfügbarkeit der Dienste

JP-Networks bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden auf Wunsch des Kunden vorher angekündigt. JP-Networks ist berechtigt, dies per E-Mail oder Fax vorzunehmen. Störungen werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigt.

Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistungserbringung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.

Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Der Kunde hat JP-Networks bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.

§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkungen

JP-Networks leistet Schadensersatz, sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft: in Höhe des nachgewiesenen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; in anderen Fällen nur wegen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, aus Verzug sowie aus Unmöglichkeit, in jedem Fall beschränkt auf den einfachen Betrag des monatlich vom Kunden geschuldeten Entgelts pro Schadensfall, insgesamt auf das Doppelte dieses Betrags oder darüber hinaus bis zur Höhe des Preises der schadensverursachenden Leistung.

Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt JP-Networks unbenommen. Die gesetzliche Haftung von JP-Networks bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die JP-Networks oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der JP-Networks -Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

JP-Networks haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen JP-Networks -Leistungen unterbleiben. JP-Networks haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.

JP-Networks haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch für rechtswidrige Handlungen und Verletzung der Rechte Dritter.

§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz

JP-Networks weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass die JP-Networks übermittelten Informationen nicht als vertraulich gelten, falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

JP-Networks speichert und verarbeitet alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erteilt seine Einwilligung in die Veröffentlichung und Weitergabe der vollständigen Registrierungsdaten im Abfrageservice von DENIC, InterNIC oder einer sonstigen Domain-Registrierungsstelle im Internet, um jedermann die Abfrage der zu einer Domain gehörenden Registrierungsdaten zu ermöglichen.

Die Mitarbeiter von JP-Networks sind auf die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verpflichtet.

JP-Networks wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. JP-Networks wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als JP-Networks verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. Ein Weiterverkauf von Kundendaten erfolgt nicht.

JP-Networks weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Dienstleister das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit, der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

§ 11 Schlussbestimmungen

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrags bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Vertrages unterliegt dem Schriftformerfordernisses.

Erfüllungsort ist Cuxhaven, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- oder Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist der Sitz der JP-Networks . Dies gilt insoweit der Kunde Vollkaufmann ist.

Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger von JP-Networks gebunden.

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.